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Über uns

alumniHWZ

Wir verbinden aktuelle und ehemalige Studierende der HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich über alle Jahr- und Lehrgänge hinweg. Wir schaffen eine On- und Offline-Plattform für Austausch, Wachstum und gegenseitige Unterstützung und vertreten die Interessen der Alumni. Unser Ziel ist es, eine interaktive Community zu schaffen, die auch nach dem Erhalt des BSc, DAS, CAS oder MAS Markenbotschafter bleiben.

Mission
  • Verbindung zur HWZ pflegen

    Wir bleiben im Austausch mit der Hochschule, vernetzen Alumni und HWZ und sorgen dafür, dass die Verbindung auch nach dem Abschluss besteht.

  • Events

    Ob digital oder persönlich – unsere Events schaffen Räume für Begegnungen. So wächst unsere Community und verbindet Menschen weit über den Campus hinaus.

  • FH-Bildung fördern

    Wir setzen uns für die Anerkennung und Weiterentwicklung der Fachhochschulen in der Gesellschaft ein. Gemeinsam mit FH SCHWEIZ stärken wir die Position und Sichtbarkeit des FH-Diploms.

  • Community

    Unsere Community lebt von Mitgestaltung. Jedes Mitglied bringt Perspektiven ein und macht alumni HWZ zu dem, was es ist.

    Unsere Community lebt vom Mitmachen. Jedes Mitglied kann seine Projekte teilen und so von der starken Reichweite unserer Community profitieren. Gemeinsam schaffen wir eine Plattform, die Ideen wachsen lässt und Impact möglich macht.

  • Karrieren begleiten

    Wir bieten Angebote, die beruflich unterstützen. Dazu gehören Mentoring, Weiterbildungen und Veranstaltungen mit fachlichem Fokus.

  • Engagement ermöglichen

    Ob aktiv im Vorstand, als Mentorin oder bei Events. Bei uns gibt es viele Möglichkeiten, sich einzubringen und etwas zu bewegen.

Statuten
  • I. Name, Sitz und Zweck

    Art. 1 – Name, Sitz

    Unter dem Namen "alumniHWZ" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein vereint die Studierenden aller Studienrichtungen der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) [in der Folge HWZ genannt], die zu einem eidgenössisch anerkannten Fachhochschul- oder eidgenössisch anerkannten Masterabschluss (inkl. ehemalige HWV) führen, sowie die Absolventinnen und Absolventen, Dozierende und Mitarbeitende der HWZ. Der Verein hat seinen Sitz in Zürich und ist vollwertiges Mitglied des Dachverbands FH SCHWEIZ oder deren Rechtsnachfolgerin.

     

    Art. 2 – Zweck

    Der Verein bezweckt die Vertretung der berufsstandspolitischen und netzwerkorientierten Interessen der Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen der HWZ gegenüber den anderen Schweizer Hochschulen, Öffentlichkeit und Dachverband. Er bietet eine Plattform für die berufsstandesrelevanten Informationen politischer, wirtschaftlicher und sozialer Natur. Er schafft mittels geeigneter Instrumente verschiedene Möglichkeiten für die Vernetzung der Mitglieder und fördert deren Informations- und Erfahrungsaustausch.

    Zur Erfüllung seines Zwecks setzt sich der Verein in folgenden Aufgabengebieten ein:

    • Förderung des Networkings und Erfahrungsaustausches unter den Mitgliedern
    • Förderung des Ansehens der Mitglieder und der HWZ auf wirtschaftlicher und bildungspolitischer Ebene
    • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit dem Dachverband FH SCHWEIZ und der HWZ
    • Organisation von Veranstaltungen, Fachtagungen und Anlässen, die der Informationsvermittlung, dem Networking und dem Socializing unter den Mitgliedern dienen
    • Regelmässige Vermittlung von Information via Printmedien, Internet und Mailings
  • II. Mitgliedschaft

    Art. 3 – Eintritt

    Alle Studierenden der HWZ werden automatisch mit ihrem Studienbeginn Mitglied. Ihre Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Sie haben kein Stimmrecht und Anspruch auf ein eingeschränktes Dienstleistungsangebot.

    Weiter sind die im Folgenden bezeichneten natürlichen Personen eintrittsberechtigt als sogenannte Vollmitglieder mit Stimmrecht und Anrecht auf das volle Dienstleistungsangebot gegen Bezahlung des von der Vereinsversammlung beschlossenen Mitgliederbeitrages:

    • Absolventinnen und Absolventen der HWZ gemäss Art. 1
    • Absolventinnen und Absolventen von Certificate of Advanced Studies (CAS) und Diploma of Advanced Studies (DAS), sofern sie ihr Studium mehrheitlich an der HWZ und dieses nicht überwiegend bei Partnerorganisationen absolviert haben
    • Dozierende der HWZ
    • Mitarbeitende der HWZ

    Weitere interessierte Personen, die einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Vereinszwecks leisten, aber in der obenstehenden Auflistung nicht aufgeführt sind, können per Präsidialbeschluss in den Verein aufgenommen werden. Das Präsidium beschliesst die Aufnahme aufgrund eines schriftlich begründeten Antrags. Der Vorstand hat ein Vetorecht.

    Der Vorstand kann sodann Ehrenmitglieder ernennen. Ehemalige Vorstandsmitglieder des Vereins werden jeweils nach Austritt aus dem Vorstand nach einer mindestens 4-jährigen Amtszeit im Vorstand in der Regel automatisch oder sonst durch Vorstandsentscheid als Ehrenmitglieder aufgenommen. Ihre Mitgliedschaft ist beitragsfrei, mit Stimmrecht und Anspruch auf das volle Dienstleistungsangebot.

    Die Mitgliedschaft beginnt:

    • Studierende: Mit ihrem Studienbeginn an der HWZ oder
    • Absolventinnen und Absolventen der HWZ und von Certificate of Advanced Studies (CAS) und Diploma of Advanced Studies, sofern überwiegend an der HWZ absolviert: Automatisch mit dem Bestehen des Schlussdiploms, Diplomandinnen und Diplomanden im Jahr des Abschlusses (Stimmrecht, volles Dienstleistungsangebot, beitragsfrei bis zum Beginn des neuen Vereinsjahrs, anschliessend gegen Bezahlung des Mitgliederbeitrages)
    • Dozierende, sowie Mitarbeitende der HWZ auf Anmeldung (https://www.alumnihwz.ch/mitgliedschaft/) gegen Bezahlung des Mitgliederbeitrags
    • Weitere interessierte Personen mit Präsidialbeschluss
    • Ehrenmitgliedschaft mit Vorstandsbeschluss.

     

    Art. 4 – Austritt

    Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

    Austrittserklärungen sind schriftlich an das Generalsekretariat zu richten. Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden, der Mitgliederbeitrag für das angefangene Vereinsjahr bleibt jedoch vollumfänglich geschuldet und wird nicht rückvergütet.

     

    Art. 5 – Ausschluss

    Ein Mitglied kann durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es:

    • gegen die Statuten handelt oder statutengemäss gefassten Beschlüssen nicht Folge leistet,
    • mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrages trotz zweifacher Mahnung oder seit der ersten Zahlungsaufforderung mehr als 3 Monate im Rückstand ist,
    • aus Sicht des Vorstandes dem guten Ruf des Vereins schadet.

     

    Art 6 – Anspruch auf Vereinsvermögen

    Austretende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Ausrichtung eines Anteils am Vermögen des Vereins.

     

    Art. 7 – Umgang mit Personendaten

    Die Erhebung und Bearbeitung der Personendaten, einschliesslich im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetseiten der alumniHWZ ist detailliert in der Datenschutzerklärung des Vereins in ihrer jeweils aktuellen Fassung umschrieben (vgl. https://www.alumnihwz.ch/datenschutz/). Der Verein verwendet die Personendaten der Mitglieder grundsätzlich zu den in diesen Statuten genannten Zwecken. Der Verein erhält die Personendaten der Studierenden von der HWZ, ausser diese haben einer Weitergabe ihrer Personendaten an den Verein bei ihrer Immatrikulation bei der HWZ widersprochen.

  • III. Organisation

    Art. 8 – Organe

    Organe des Vereins sind:

    • Die Generalversammlung
    • Der Vorstand
    • Die Revisionsstelle

     

    Art. 9 – Die Generalversammlung

    Der Verein hält jährlich eine ordentliche Vereinsversammlung ab, die physisch oder online durchgeführt werden kann und der folgende Befugnisse zustehen:

    1. Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, des Präsidiums und der Revisionsstelle
    2. Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung
    3. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
    4. Déchargeerteilung an den Vorstand
    5. Beschlussfassung über form- und fristgerecht eingereichte Anträge
    6. Statutenrevision
    7. Auflösung und Liquidation des Vereins

    Anträge von Mitgliedern zu Geschäften, die nicht auf der Traktandenliste stehen, sind bis zwei Wochen vor der Vereinsversammlung dem Vereinspräsidium schriftlich einzureichen.

    Die Vereinsversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder kann via Antrag eine geheime Abstimmung verlangen.

    Jedes Mitglied – mit Ausnahme der Studierenden - verfügt über eine Stimme.

    Bei Stimmengleicheit entscheidet das Präsidium durch Stichentscheid.

    Die vollständige oder teilweise Änderung der Statuten kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

     

    Art. 10 – Vorstand

    Der Vorstand besteht aus dem Präsidium, aus Angehörigen der Studienrichtungen, dem Vertreter der HWZ (Schulleitung), sowie einem Vertreter aus dem Kreis der Dozierenden. Angestrebt wird mindestens ein Vorstandssitz pro Studienrichtung. Ebenso muss mindestens ein Studierender im Vorstand Einsitz haben.
    Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtszeit von einem Vereinsjahr gewählt. Das Präsidium wird durch die Vereinsversammlung gewählt. In den übrigen Chargen konstituiert sich der Vorstand selbst. Sämtliche Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, ergänzt sich der Vorstand bis zur nächsten Vereinsversammlung selbst. Ein Rücktritt als Vorstandsmitglied ist per Ende Vereinsjahr mit schriftlicher 3-monatiger Vorankündigung möglich.

    Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

    1. Vertretung des Vereins in allen Vereinsangelegenheiten
    2. Bestimmung der Delegierten des Vereins gegenüber dem Dachverband FH SCHWEIZ
    3. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
    4. Einberufung der Vereinsversammlung
    5. Vorbereitung der Geschäfte der Vereinsversammlung
    6. Vollzug der Beschlüsse der Vereinsversammlung
    7. Behandlung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden der Mitglieder
    8. Festlegung und Organisation des Jahresprogramms und Tätigkeiten zur Erfüllung des Vereinszwecks
    9. Protokollführung über alle Vorstandssitzungen und Vereinsversammlungen
    10. Verwaltung Vereinsvermögen
    11. Aufstellung und Führen von Budget und Jahresrechnung
    12. Einsetzen von Kommissionen und Arbeitsgruppen

    Der Verein wird gegen aussen durch die Kollektivunterschrift mindestens zweier Vorstandsmitglieder rechtskräftig vertreten.

     

    Art. 11 – Revisionsstelle

    Die Vereinsversammlung kann einstimmig auf die Wahl einer Revisionsstelle verzichten, sofern der Verein nicht zu einer Revision verpflichtet ist.

    Ist der Verein zur Revision verpflichtet, so muss die Vereinsversammlung einen zugelassenen Revisionsexperten als Revisionsstelle wählen. Sie überprüft die Rechnungsführung des Vereins und erstattet zuhanden der Vereinsversammlung schriftlich Bericht. Sie beantragt Decharge-Erteilung für den Vorstand.
    Die Revisionsexperten werden durch die Vereinsversammlung für eine Amtsdauer von einem Vereinsjahr gewählt. Sie sind für weitere Amtsdauern wiederwählbar. Beim Ausscheiden eines Rechnungsrevisors bestimmt der Vorstand für das laufende Vereinsjahr einen Ersatzrevisor.

  • IV. Finanzen

    Art. 12 – Kasse- und Vereinsvermögen

    Der Vorstand verwaltet das Vereinsvermögen. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind laufend zu verbuchen. Am Ende des Vereinsjahres ist ein Abschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung zu erstellen.

     

    Art. 13 – Mitgliederbeiträge

    Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines jährlichen Mitgliederbeitrages an den Verein verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils von der Vereinsversammlung festgesetzt. Für Studierende aller Sparten der HWZ, Ehrenmitglieder, Vorstandsmitglieder und den Vertreter der HWZ im Vorstand ist die Mitgliedschaft unentgeltlich. Letztere stellt hierfür eine wesentliche Entlastung in administrativen Belangen der alumniHWZ bereit. Details regeln die Dienstleistungsverträge zwischen der alumniHWZ, der HWZ, sowie der FH SCHWEIZ.

     

    Art. 14 – Weitere Mittel

    Weitere Mittel des Vereins werden aus Veranstaltungen, aus dem Vermögen des Vereins, durch private und öffentliche Beiträge sowie freiwillige Zuwendungen aller Art beschafft. Mittelherkunft und Mittelverwendung müssen nach dem Gebot der Transparenz ausgewiesen werden.

     

    Art. 15 – Haftung

    Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vermögen der alumniHWZ. Jede Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten der alumniHWZ ist ausgeschlossen.

  • V. Schlussbestimmungen

    Art. 16 – Auflösung

    Die Vereinsversammlung beschliesst die Auflösung des Vereins, wenn mindestens zwei Drittel aller anwesenden Mitglieder dem Antrag zustimmen. Nach Auflösung werden das Vermögen, die Jahresrechnung, die Protokolle sowie alle weiteren Unterlagen dem Präsidium der alumniHWZ übergeben. Sollte innerhalb von zehn Jahren kein neuer Verein im Sinne dieser Statuten gegründet werden, so fallen sämtliche Aktiven dem Dachverband FH SCHWEIZ zu.

     

    Art. 17 – Inkrafttreten

    Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 5. Mai 2017 und treten sofort in Kraft. Im Namen der Vereinsversammlung vom 12. März 2026.

    Der Präsident

    Angepasst am 10.02.2026 (gemäss Antrag an die Vereinsversammlung 2026)

Dokumente
Vorstand
Alec Schweingruber
Alec Schweingruber
Studierendenvertretung, Eventmanager, Ambassador
Alessia Kramer
Alessia Kramer
Studierendenvertretung, Eventmanager, Ambassador
Alexia Böniger
Alexia Böniger
Präsidium, Lektorat, Ambassador
Arbela Statovci
Arbela Statovci
Ambassador
Prof. Dr. Brian P. Rüeger
Prof. Dr. Brian P. Rüeger
HWZ-Kontaktperson, Ambassador
Darius Moser
Darius Moser
Studierendenvertretung, Eventmanager, Ambassador
Prof. Dr. Georges-Simon Ulrich
Prof. Dr. Georges-Simon Ulrich
Präsidium, Ambassador
Lea Bischoff
Lea Bischoff
Branding Communications Managerin, Ambassador
Mattia Beusch
Mattia Beusch
Studierendenvertretung, Ambassador
Michael Wussow
Michael Wussow
Studierendenvertretung, Ambassador
Patrick Joss
Patrick Joss
Ambassador
Siegfried Epeti
Siegfried Epeti
Branding Communications Manager, Ambassador
Silvana Cucu
Silvana Cucu
HWZ-Kontaktperson, Ambassador
Thomas Feile
Thomas Feile
Eventmanager, Ambassador
Valeska Hoenen
Valeska Hoenen
Ambassador
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